Maßnahmen zur Unterstützung der Nahrungsmittelversorgung durch Einkaufsgutscheine

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Es wird bekannt gegeben, dass vom 03.03.2021 bis 12.03.2021 Personen, welche aufgrund der Verbreitung des COVID-19-Virus in ganz besonderer Weise in finanzielle Not geraten sind, einen Antrag um den Erhalt von Lebensmittelgutscheinen stellen können (auf Grundlage des Gehaltes/Einkommen des Monats Februar), welche in den Geschäften im Gemeindegebiet eingelöst werden können.

Für die interessierten Bürger

Beschluss - Richtlinien und Kriterien

Kundmachung

Ansuchen


03.03.2021

DEU